Achtung: Du darfst streiken!
Dietmar Buttler – Gruppenvorsitzender der Gruppe Tierschutzpartei/DIE LINKE im Kreistag – Kreis Cuxhaven:
"Wenn die Arbeitnehmer/Innen des Entsorgungsunternehmens Nehlsen einem Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi folgen und somit einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, werden die Hauptpflichten aus deren Arbeitsverhältnisse suspendiert. Dies bedeutet konkret, dass die Hauptpflichten während eines Streiks nicht gelten. Die Arbeitnehmer/Innen müssen somit während des Streiks der Arbeitspflicht nicht nachkommen.
Für die Arbeitsniederlegung darf ein Arbeitgeber somit seine Beschäftige nicht bestrafen - in diesem aktuellen Fall des Entsorgungsunternehmen Nehlsen im Kreis Cuxhaven mit einer Abmahnung.
Kurz: Wenn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft – hier die Gewerkschaft Verdi – dann dürfen die Beschäftige streiken – Punkt!
Dies erlaubt nicht zuletzt in Deutschland das Grundgesetz (Nebenbei: Nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).
Durch Warnstreik bzw. Streik machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein.
Nochmals: Eine Teilnahme an einem Streik zu folgen darf nicht bestraft werden. Auch ist selbstverständlich eine Kündigung ist nicht erlaubt.
Du darfst streiken! Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz!
Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang: Die Müllentsorgung sollte möglichst schnell wieder kommunalisiert werden!"