DIE LINKE stellt nochmals eine Anfrage in Bezug Flugplatz Nordholz!

Eine kürzlich erfolgte Antwort der Kreisverwaltung auf einer Anfrage der Fraktion DER LINKEN vom 11. März 2019, hält die Fraktion insbesondere in Bezug des zivilen Teiles des Flughafens für unvollständig. Die LINKE im Kreistag Cuxhaven stellt daher aktuell zusammen Heiner Maßmann (Ratsmitglied – Wurster Küste) nochmals eine Nachfrage in Bezug Flugplatz Nordholz.

Fraktionsvorsitzender DER LINKEN Dietmar Buttler zum Hintergrund:„Der neue Marinehubschrauber (NH90) geht u. a. laut aktueller Antwort der Verwaltung nur dann in die Luft, wenn alle notwendigen Voraussetzungen in punkto Sicherheit nachweislich erfüllt sind. Dies stelle der Betreiber, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland, respektive die Bundeswehr sicher. Die entsprechende Haftung trägt somit ebenfalls ausschließlich und im vollen Umfang die Bundesrepublik Deutschland. Da der neue Marinehubschrauber selbst erfahrenen Piloten zu unsicher ist – bleibt somit für Die Linke nur zu hoffen, das der Flugverkehr verweigert wird.

Gänzlich unrealistisch ist diese Sichtweise nicht:

In 2014 kam es fast zu einem Absturz des NH90 durch einen Ausfall der Elektronik.

Hiernach haben die Piloten den Flugbetrieb eingestellt.

In Okt. 2017 wurde der Flugverkehr des NH90 wegen technischer Probleme zeitweise eingestellt“

Buttler weiter:“Die Fraktion DER LINKEN bittet gemeinsam mit Heiner Maßmann in ihrer nun aktuellen Anfrage um folgende Beantwortung: Welche Institution haftet, wenn ein ziviles Luftfahrtzeug bei Start oder Landung auf dem Flugplatz Nordholz abstürzt bzw. es somit zu Personen- und/oder Sachschäden kommt? Der Flugplatz Nordholz hat laut Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 19.02.2016 keine Betriebserlaubnis und wird somit nach unserer Auffassung illegal betrieben! Es ist aus Sicht der Fraktion DER LINKEN somit weiterhin nicht ersichtlich, wer bei einem eventuellen Unfall eines zivilen Fluggerätes für den Sach- bzw. Personenschaden aufzukommen hat.“